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Strukturen


Die Mitglieder des DJK-Diözesanverbandes Essen sind die DJK-Vereine, die sich unter Anerkennung der Satzung des DJK-Sportverbandes diesem angeschlossen haben. In seiner inneren Verbandsorganisation und Aufgabenstellung ist der DJK-Sportverband selbständig und unabhängig.

Die gebietsmäßige Erfassung der DJK-Vereine zum DJK-Diözesanverband Essen ist i.d.R. deckungsgleich mit dem Verwaltungsraum des Bistum Essen.

Damit eine ordnungsgemäße Arbeit für alle DJK-Mitglieder im Verbandsgebiet sichergestellt werden kann hat sich der Diözesanverband Essen eine seit dem Jahre 1997 verbindliche Satzung gegeben. Die darin aufgeführten Sachverhalte zur Organisationsstruktur, seiner Organe sowie seiner Konferenzen und Ausschüsse, seien hier nun in verkürzter Form wiedergegeben.

Organe
Die Organe des DJK-Diözesanverbandes Essen sind

  • Mitgliederversammlung beim Verbandstag
  • Hauptausschuss
  • Vorstand
  • Geschäftsführender Vorstand


Der Verbandstag im DJK-Diözesanverband Essen
Die Mitgliederversammlung (d. h. der Verbandstag) ist das oberste Organ des DJK-Diözesanverbandes Essen. Die Durchführung des Verbandstages erfolgt alle 3 Jahre. Dort beraten und beschließen die Mitglieder über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für den DJK-Diözesanverband Essen.

Der Hauptausschuss im DJK-Diözesanverband Essen
Der Hauptausschuss ist das beschließende Organ des DJK-Diözesanverbandes Essen. Er ist für alle Aufgaben zuständig, soweit diese nicht dem Verbandstag vorbehalten sind. Der Hauptausschuss tagt zweimal jährlich.

Der Vorstand im DJK-Diözesanverband Essen
Der Vorstand (insgesamt 17 Mitglieder) wird für 3 Jahre gewählt. Es besteht aus den Mitgliedern des Geschäftsführenden Vorstands (7 Mitglieder) und dem Gesamtvorstand (10 weitere Mitglieder).

Der Geschäftsführende Vorstand im DJK-Diözesanverband Essen
Als Teil des Gesamtvorstandes obliegt dem Geschäftsführenden Vorstand die Leitung des Diözesanverbandes. Er ist Geschäftsführend im Sinne von § 26 BGB.

 

Konferenzen und Ausschüsse
Der DJK-Diözesanverband Essen hat folgende ständige Konferenzen und Ausschüsse:

  • Konferenz der Geistlichen Beiräte
  • Jugendtag der Sportjugend
  • Konferenz des Frauensports
  • Konferenz der Fachwarte und Fachwartinnen
  • Rechts-, Berufungs- und Satzungsausschuss


Die Konferenz der Geistlichen Beiräte im DJK-Diözesanverband Essen
Mitglieder dieser Konferenz sind die Geistlichen Beiräte der Kreisverbände und der Vereine des Diözesanverbandes. Ihr obliegt die Beratung aller Angelegenheiten der pastoraltheologischen und sportethischen Erziehung und Führung für die DJK.

Der Jugendtag der Sportjugend im DJK-Diözesanverband Essen
Die DJK-Sportjugend ist die eigenständig wirkende Jugendorganisation des DJK-Sportverbandes im Diözesanverband. Sie führt und verwaltet sich selbständig. Der Jugendtag ist das höchste Gremium der Sportjugend. Die Jugendordnung regelt seit 1997 verbindlich die Ziele, Aufgaben und Organisationsstruktur der Sportjugend.

Die Konferenz des Frauensports im DJK-Diözesanverband Essen
Mitglieder dieser Konferenz sind die weiblichen Mitglieder der Kreisverbände und der Vereine des Diözesanverbandes. Ihr obliegt die Beratung aller Angelegenheiten des Frauensports.

Die Konferenz der Fachwarte und Fachwartinnen im DJK-Diözesanverband Essen
Mitglieder dieser Konferenz sind die sportfachlichen Leiterinnen und Leiter des Verbandes und die Jugendleiterin und der Jugendleiter der Sportjugend. Ihr obliegt die Beratung aller Angelegenheiten der einzelnen Sportarten.

Der Rechts-, Berufungs- und Satzungsausschuss im DJK-Diözesanverband Essen
Die Mitglieder (3 mindestens, 5 maximal) dieses Ausschusses werden vom Verbandstag gewählt. Der Ausschuss ist unabhängiges Organ der Verbandsrechtspflege. Er berät darüber hinaus den Vorstand bei der Gestaltung der Satzung.